7 noch hängigen Verfahrens höchst prognoserelevant, auch wenn im damaligen Zeitpunkt noch keine rechtskräftige Verurteilung (Vorstrafe im eigentlichen Sinn) vorlag. Der Beschwerdeführer hatte damals seit längerem versucht, seine Familie wieder in seinen Einflussbereich zurückzuführen. Seine Macht hatte er u.a. dadurch zu demonstrieren versucht, dass er am 13. Mai 2002 seine Ehefrau zu vergewaltigen versuchte.