2. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 29. Januar 2018 Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) und beantragte, er sei unter Aufhebung der Verfügung der BVD vom 21. Dezember 2017 bedingt aus dem Strafvollzug zu entlassen. Des Weiteren ersuchte er um Bestätigung der amtlichen Verteidigung im Beschwerdeverfahren vor der POM; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (Vollzugsakten pag. 1117 ff.).