_ mit Schreiben vom 14.11.2017 beantragte Vorbereitung einer bedingten Entlassung erübrigt sich folglich. Da Herrn A.________ das rechtliche Gehör zum vorliegenden Entscheid bereits am 09.11.2017 gewährt wurde, ist sodann keine neuerliche Anhörung erforderlich. Die beiden benannten Anträge vom 14.11.2017 werden in concreto abgewiesen.