Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Erwägungen: I. Prozessgeschichte 1. Am 21. Dezember 2017 erliessen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) folgende Verfügung (amtliche Akten BVD 1004/13 [nachfolgend Vollzugsakten] pag. 1108 ff., 1113): 1. A.________ wird die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug weiterhin nicht gewährt. Ein näheres Eintreten auf die von Herrn A.________ mit Schreiben vom 14.11.2017 beantragte Vorbereitung einer bedingten Entlassung erübrigt sich folglich.