1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 288 Tagen (31.05.2017 bis 14.03.2018) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass sich A.________ seit dem 15.03.2018 im vorzeitigen Strafvollzug befindet. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘644.80. 33 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘500.00. III.