30 - A.________ 1; - A.________ 2; - A.________ 3; - A.________ 4; - A.________ 5; Wird die Landesverweisung im SIS eingetragen, so gilt sie auch für weitere, bis dato unbekannte und zukünftige Aliasnamen und Falschpersonalien des Beschuldigten. VI. Kosten und Entschädigung