Frau U.________ stellte in Aussicht, nach Ablauf des laufenden Strafverfahrens im Rahmen eines Konsultationsverfahrens die französischen Behörden anzufragen, ob diese nach wie vor mit einer Aufenthaltsbewilligung einverstanden sind. Somit steht noch nicht fest, ob der Beschuldigte tatsächlich in O.________ bleiben kann. Dennoch erachtet die Kammer die Anordnung der Landesverweisung für 5 Jahre als gerechtfertigt. Mit Blick auf das soeben Gesagte ist die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS zu verfügen.