Der Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun vom 06.11.2017 attestiert dem Beschuldigten ein korrektes und unproblematisches Verhalten. Da beim Beschuldigten bisher keine Strafen Wirkung gezeigt haben ist von einer unterdurchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. Insgesamt sind die Täterkomponenten neutral zu gewichten und bewirken daher weder eine Strafverschärfung noch eine Strafmilderung.