Dieser Umstand wirkt sich straferhöhend aus. Hinzu kommt auch hier, dass der Beschuldigte sehr genau wusste, dass er nicht in der Schweiz sein durfte, er es aber trotzdem tat. Die Familie des Beschuldigten hat sich ihr Leben bewusst so aufgebaut, dass seine Anwesenheit für das Kinderhüten notwendig war. Zu diesem Lebensplan hätte sie indes Alternativen gehabt, so hätte sie sich beispielsweise in Frankreich – wo die Ehefrau des Beschuldigten über Wohnsitz verfügt – niederlassen können. Es wäre dem Beschuldigten also möglich gewesen, sich ein Leben abseits der Illegalität aufzubauen. Das Verschulden des Beschuldig-