Im Jahr 2007 hat der Beschuldigte geheiratet. Er hat mit seiner Frau drei Kinder mit Jahrgängen zwischen 2011 und 2015. Dennoch hat er weiter delinquiert. Die Gründung der Familie hat bezüglich seiner Delinquenz keine positiven Auswirkungen gehabt. Der Beschuldigte ist somit gegen jegliche Einsicht resistent und es ist bei ihm eine Rücksichtslosigkeit gegenüber seiner Familie auszumachen, setzt er doch mit seinen Handlungen wortwörtlich alles aufs Spiel. Ein hoher Strafzuschlag ist aus diesen Gründen gerechtfertigt.