Der Beschuldigte hat drei Jahre und sechs Monate im Zuchthaus verbracht. Er hat daraus jedoch offenbar nichts gelernt: obwohl er bereits bei seiner ersten Verurteilung im Jahr 2002 hart bestraft wurde, wurde er rund elf Jahre später erneut verurteilt, nur um über ein Jahrzehnt später erneut im Zusammenhang mit Drogen verhaftet zu werden. Zwischen dem ersten und dem vorliegenden Urteil sind rund 16 Jahre vergangen und dennoch ist der Beschuldigte nicht vom Drogengeschäft losgekommen. Diese Uneinsichtigkeit wirkt in starkem Masse strafverschärfend.