Diese Ausführungen sind grundsätzlich korrekt, wobei der Kammer eine Strafminderung von 3 Monaten für die mittlere Hierarchiestufe als zu hoch erscheint. Es ist vielmehr angemessen, die Strafe um 2 Monate zu reduzieren, sodass für die objektiven Tatkomponenten eine Strafe von 14 Monaten resultiert. 18.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Er wusste, was er macht, als er sich in den Besitz der Drogen begab und tat es trotzdem. Seine Delinquenz lässt sich auf finanzielle Motive zurückführen, wobei er selber nicht drogenabhängig ist.