18. Einsatzstrafe für die schwerste Straftat Ausgehend von der höchsten abstrakten Strafandrohung (20 Jahre Freiheitsstrafe) handelt es sich bei der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG um die vorliegend schwerste Straftat. Es ist hierfür die Einsatzstrafe zu bestimmen. 18.1 Objektive Tatkomponenten Geschützes Rechtsgut des Tatbestands der Widerhandlung gegen das BetmG ist die öffentliche Gesundheit, die Volksgesundheit. Es handelt sich dabei (mit Ausnahme der Finanzierungen) um ein Gefährdungsdelikt.