21 onsverfügungen sind alle Gesuche des Beschuldigten abgewiesen worden. Im Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 11. Juni 2014 wurde klar ausgeführt, dass der Beschuldigte zu Beginn des Jahres 2016 nicht automatisch einen Aufenthaltstitel erhält, sondern ein entsprechendes Gesuch wird stellen müssen (pag. 658 der Migrationsakten: «Sind die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, wäre auch die bestehende Einreisesperre (dauerhaft) aufzuheben […].