20 15. Würdigung der objektiven und subjektiven Beweismittel Die regelmässigen Einreisen und der regelmässige Aufenthalt des Beschuldigten in der Schweiz sind aufgrund seiner eigenen Aussagen erstellt. Der Beschuldigte gibt zu, im angeklagten Zeitraum von Januar 2016 bis am 31. Mai 2017 mehrfach in die Schweiz eingereist zu sein. Er räumt ein, seine Kinder regelmässig betreut zu haben, damit seine Frau, die in einem 80 % Pensum angestellt ist, ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen konnte.