264 Z. 172 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung betonte der Beschuldigte erneut, der Grund warum er in die Schweiz gekommen sei, sei seine Familie. Er habe einen Entscheid des Bundesgerichts gehabt, wo gestanden sei, dass dem seit Januar 2016 nichts mehr im Weg stehe. Vom Bundesgericht sei bestätigt worden, dass er vom Januar 2016 an in die Schweiz einreisen dürfe. Anfang 2016 habe er einen Brief von der Migrationsbehörde erhalten, dass er spätestens im März 2016 einen Antrag auf Familiennachzug in Pristina stellen könne. Deswegen sei er davon ausgegangen, dass dem nichts mehr im Weg stehe und deshalb sei er in die Schweiz eingereist (pag. 737 Z. 31 ff.).