262 Z. 115 ff.). Es sei gestanden, dass ab Januar 2016 nichts mehr im Weg stehen würde. Er habe sich auch in Frankreich erkundigt, ihm sei dort auch gesagt worden, dass er eigentlich einreisen dürfe. Während der Woche sei er in diesem Jahr fast immer hier, am Wochenende in Frankreich in seinem Geschäft gewesen. Der Grund, warum er in die Schweiz komme sei, dass er hier Kinder und eine Frau habe. Er sei mehr in der Schweiz gewesen, seit seine Tochter im August 2016 eingeschult worden sei (pag. 263 Z. 149 f.). Von sich aus ergänzte der Beschuldigte zum Schluss der Einvernahme, er müsse sich um die Kinder kümmern, weil seine Frau immer arbeite (pag. 264 Z. 172 ff.).