Migrationsakten). Mit Verfügung vom 27.04.2017 wies das MIP den Visumsantrag bzw. das Familiennachzugsgesuch ab und begründet diesen Entscheid im Wesentlichen damit, dass der Beschuldigte erneut straffällig geworden ist, namentlich dass er eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen hat (S. 1063 ff. Migrationsakten). Die hiergegen erhobene Beschwerde vom 29.05.2017 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (S. 1113 ff. Migrationsakten) ist nach heutigem Kenntnisstand des Regionalgerichts derzeit hängig (S. 1145 ff. Migrationsakten).