eine beschwerdefähige Verfügung (S. 487 f. Migrationsakten). Am 22.09.2010 verfügte das MIP die Wegweisung des Beschuldigten, der am 15.05.2010 festgenommen wurde und gegen den ein Strafverfahren in der Schweiz wegen des Verdachts der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der rechtswidrigen Einreise eröffnet wurde (S. 490 ff. Migrationsakten).