Mit Urteil C-4656/2012 vom 24.09.2015 betreffend das Einreiseverbot gegen den Beschuldigten resp. gegen die Ausdehnung des Einreiseverbots auf den ganzen Schengen-Raum (p. 205 ff.) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Beschuldigten und seiner Ehefrau, F.________, ab und stellte damit fest, dass die Ausdehnung des Einreiseverbots auf den ganzen Schengen-Raum rechtmässig war. 2.4 Migrationsakten Auf Anfrage des Regionalgerichts vom 20.11.2017 (p. 730) edierte der Migrationsdienst des Kantons Bern, Amt für Migration und Personenstand die den Beschuldigten betreffenden Akten am 30.11.2017 (p. 731). Die Migrationsakten umfassen 1‘150 Seiten und sind durchgehend nummeriert.