Dem Bundesgerichtsurteil kann zudem entnommen werden, dass das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES; heute Staatssekretariat für Migration SEM) am 19.08.2004 eine Einreisesperre von unbestimmter Dauer gegen den Beschuldigten ausgesprochen hatte (p. 197 a.E.). 17 2.3 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.09.2015