Mit Urteil 2C_714/2014 vom 15.05.2015 betreffend die Aufenthaltsbewilligung des Beschuldigten (p. 196 ff.) wies das Bundesgericht die Beschwerde des Beschuldigten und seiner Ehefrau, F.________, ab und stellte damit fest, dass dem Beschuldigten keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werde. Das Urteil des Bundesgerichts bestÃĪtigte das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 11.06.2014.