Zudem hat er seine Familie, die in unmittelbarer Nähe zum Fundort der Drogen wohnt, gemäss seinen Angaben abgeholt. Aufgrund des intakten Verpackungs- und Drogenmaterials besteht kein Hinweis darauf, dass die Drogen schon längere Zeit dort gelegen hätten. An einem der vier gefundenen Drogenpäckchen konnten Fingerabdruckspuren des Beschuldigten auf der Alufolie festgestellt werden. Die Fingerabdruckspuren wurden auf beiden Seiten der Alufolie gefunden, eine zufällige Berührung durch den Beschuldigten ist mithin ausgeschlossen. Die Kammer ist überzeugt, dass der Beschuldigte die Alufolie beim Verpacken der Drogen angefasst hat.