Seine Aussagen zum Kontakt mit Drogen sind nachweislich falsch. So will er seit 18 Jahren mit Drogen keinen Kontakt mehr gehabt haben, wurde aber 2013 für Vorfälle aus dem Jahr 2007 wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Aus den Akten zu dieser Verurteilung (Vorakten, p. 416 ff.) ergeben sich zudem auffällige Parallelen zum vorliegenden Fall: am 20.02.2007 wurde ein Robidog Säckchen gefunden, in welchem sich 4 Säckchen mit Heroin befanden (p. 423), eingepackt in Alufolie (p. 443). Der Fundort war wie im vorliegenden Fall an einem Flussufer, konkret am Aare- Ufer in Q.________, also nur wenige Kilometer vom Fundort im vorliegenden Fall entfernt (p. 443).