Auf Vorhalt des Rapports von M.________ vom 19.12.2017 führte die Zeugin aus, Frau M.________ habe alles ohne sie gemacht, sie selber sei in diesen Rapport nicht involviert gewesen. Frau M.________ habe alles noch einmal gemacht, was man habe machen können (p. 746 Z. 31 ff.).