Sie habe drei Spuren für gut befunden. Die Spuren würden fotografiert und auf dem Computer werde der Kontrast gewechselt. Die Spuren würden ausgedruckt und an AFIS geschickt. Bei AFIS würden zwei Personen die Spuren kontrollieren. Im vorliegenden Fall habe es eine Übereinstimmung gegeben mit der Person, die im Bericht erwähnt worden sei. Sie würde jeweils Bescheid erhalten, welche Spuren hätten identifiziert und welche nicht hätten identifiziert werden können. Die Zuordnung dieser Informationen zu den einzelnen Spuren obliege dann wieder ihr. Sie habe die Übereinstimmungen gefunden, die als Resultat in ihrem Bericht zu finden seien (p. 745 f. Z. 24 ff.).