Die Zeugin G.________ schilderte den Ablauf der Auswertung der Spuren auf den gefundenen Drogenpäckchen. Sie habe die Vorgehensweise aufgrund des ihr vorgelegten Materials ausgewählt. Für die Plastikbeutel und die Aluminiumfolie habe sie eine Behandlung mit Cyanoakrylat gewählt. Dabei handle es sich um eine Art Leim. Der Leim werde in einer Maschine zusammen mit Wasser verdampft und setze sich dann auf den Spuren nieder. Danach würde mittels einer Lampe untersucht, ob es Spuren gebe. Die Auswahl der Spuren obliege ihr. Sie befinde darüber, welche Spuren sie für gut befinde. Sie habe drei Spuren für gut befunden.