Während seiner oberinstanzlichen Befragung beteuerte der Beschuldigte erneut, nichts mit Drogen zu tun zu haben. Es könne nicht sein, dass seine Fingerabdrücke auf Drogen gefunden worden seien (pag. 1023 Z. 2 f.). Auf Vorhalt, dass es nicht das erste Mal wäre, dass er etwas mit Drogen zu tun gehabt habe, machte der Beschuldigte geltend, er habe vor 18 Jahren einen Fehler gemacht. Betreffend das Verfahrens aus dem Jahr 2007 führte der Beschuldigte aus, er habe erst später erfahren, dass er damals ebenfalls wegen Drogen verurteilt worden sei. Er habe auch damals nichts mit Drogen zu tun gehabt (pag. 1023 Z. 8 ff.).