Anlässlich der Hauptverhandlung vom 01.02.2018 wiederholte er seine Aussage, mit den Drogen nichts zu tun zu haben (p. 737 Z. 6 und 8). Die Fingerabdrücke seien nicht von ihm (p. 737 Z. 7 f.). Auf Vorhalt, dass die Fingerabdrücke zweimal ausgewertet wurden, sagte der Beschuldigte, es gebe grosse Unterschiede zu seinen Fingerabdrücken. Es gebe Punkte, die nicht zu seien Abdrücken passen würden (p. 737 11 f.). Auf Vorhalt der Luftaufnahmen des Fundortes der Drogen, auf denen auch der Weg zum ehemaligen und zum aktuellen Wohnort seiner Ehefrau eingezeichnet ist, sagte der Beschuldigte, er kenne den Ort, an dem die Drogen gefunden worden seien, nicht (p. 737 Z. 28 f.).