Denkbar sei auch ein technischer Fehler (p. 253 Z. 134). In der Zeit, in der die Drogen gefunden worden seien, sei er in Frankreich gewesen (p. 252 Z. 107). Im letzten Jahr [2016] sei er sowieso nicht in die Schweiz gekommen (p. 253 136 f.). Bereits 2007 seien seine Fingerabdrücke auf Drogen gefunden worden, doch habe der damalige Staatsanwalt gesagt, dass dies nicht sein könne und das Verfahren fallen gelassen (p. 253 Z. 138 ff.). Der Beschuldigte führte weiter aus, seiner Frau werde gekündigt, da er sich immer um die Kinder gekümmert habe, wenn sie gearbeitet habe (p. 255 Z. 206 f.).