Anlässlich der Hafteröffnung am 01.06.2017 gab der Beschuldigte an, in Frankreich als Autohändler seinen Lebensunterhalt zu verdienen (p. 251 Z. 62). Mit Drogen habe er nichts zu tun, er habe nie Drogen verkauft (p. 251 Z. 88, p. 252 Z. 95). Er äusserte weiter die Vermutung, seine Fingerabdrücke auf der Alufolie könnten dadurch erklärt werden, dass er eventuell jemandem die Hand geschüttelt habe, der mit Drogen zu tun habe (p. 252 Z. 119 f.). Weiter sagte er, dass, wenn er beim Verpacken der Drogen geholfen hätte, mehr Fingerabdrücke gefunden worden wären, nicht nur zwei (p. 255 Z. 208 f.). Denkbar sei auch ein technischer Fehler (p. 253 Z. 134).