10. Subjektive Beweismittel und deren Würdigung An subjektiven Beweismitteln liegen die Aussagen des Beschuldigten und seiner Ehefrau sowie von G.________ vom KTD vor. Wie unter Ziff. 6.1 hiervor festgehalten wurde, sind dabei die Aussagen des Beschuldigten zum Vorwurf der BetmG- Widerhandlung anlässlich seiner ersten Einvernahme nicht verwertbar. Im Übrigen wird auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen (pag. 866 f.): 3.1 Aussagen des Beschuldigten […]