Es ist unzweifelhaft, dass der Beschuldigte die Alufolie beim Verpacken der Drogen angefasst hat, da eine zufällige Berührung ausgeschlossen werden kann. Die vier Drogenpäckchen wurden alle an derselben Stelle gefunden. Sie bilden eine Einheit. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass dem Beschuldigten nur eines der Päckchen zugeordnet werden kann. Aufgrund des negativen Resultats des Mahsan Tests ist darauf zu schliessen, dass der Beschuldigte selber keine Drogen konsumiert. Sein Tatentschluss ist daher nicht auf eine Drogensucht zurückzuführen, sondern auf finanzielle Motive.