Der Rapport umfasst eine Fotodokumentation mit vergrösserten Aufnahmen der Fingerabdruckspuren, die ebenfalls vergrösserten Fingerabdruckmustern des Beschuldigten gegenübergestellt werden, und Erklärungen zu den übereinstimmenden Merkmalen (p. 698 – 711, vgl. insbesondere p. 707 für Asservat 008.3 und p. 709 für Asservat 008.4). Den Fotoaufnahmen von p. 699 kann entnommen werden, dass die Fingerabdrücke des Beschuldigten (Asservat 008.3 sowie Asservat 008.4) auf verschiedenen Seiten derselben Aluminiumfolie identifiziert wurden. 2.9 Passdaten