Beim dritten Profil handelt es sich um ein weibliches Mischprofil (p. 236). Keine der Spuren erlaubt eine Identifikation, insbesondere konnten sie nicht dem Beschuldigten zugeordnet werden (p. 230). 2.8 KTD-Rapport zur gerichtlichen Identität: Wiederholung der Auswertung der Fingerabdrücke Auf Antrag des amtlichen Verteidigers (p. 671 f.) ordnete das Regionalgericht eine Wiederholung der Auswertung der auf der Aluminiumfolie gefundenen Spuren an (p. 678 f.). Diese zweite Auswertung wurde nicht von G.________, sondern von einer anderen Person vorgenommen, nämlich von M.________ (p. 689 – 711).