Dem Rapport des KTD zur gerichtlichen Identität vom 12.07.2017 (p. 229 ff.) kann Folgendes entnommen werden: G.________ vom KTD hat auf den Knoten der drei durchsichtigen Plastiksäckchen mit den Inventarnummern 003, 006 und 009 (die jeweils äusserste „Verpackungsschicht“) DNA- Spuren gefunden (p. 230). Diese DNA-Spuren wurden archiviert. Die DNA-Spuren stammen bei zwei der gefundenen Profile von mindestens drei Spurengebern, doch sind die Spuren aufgrund der Komplexität und zu geringer DNA-Menge nicht weiter interpretierbar (p. 234 f.). Beim dritten Profil handelt es sich um ein weibliches Mischprofil (p. 236).