Die Fingerabdrücke des Beschuldigten wurden nicht auf der Alufolie desjenigen Päckchens gefunden, welches von den Findern geöffnet worden war. Das ergibt sich zum einen daraus, dass, wie soeben ausgeführt, die Fingerabdrücke auf der Alufolie (Asservat 008) eines Päckchens mit durchsichtiger Aussenhülle (Asservat 007) gefunden wurden (p. 223 ff. und p. 187), während das von den Findern geöffnete Päckchen in ein Robidog Säckchen eingewickelt war (p. 187, 227 und 248). Zum anderen zeigt ein Vergleich der Folie, auf der die Fingerabdrücke gefunden wurden (p. 699), mit dem Bild des geöffneten Drogensäckchens (p. 227 ganz rechts), dass die beiden Alufolien nicht übereinstimmen