Gemäss Berichtsrapport des KTD vom 23.08.2016 (p. 222 ff.) wurde auf der Alufolie (Asservat 008) eines der Päckchen, das als äusserste Schicht ein verknotetes durchsichtiges Plastiksäckchen (Asservat 007) aufwies, ein Abdruck des Mittelfingers (Asservat 008.3) und ein Abdruck des Zeigefingers (Asservat 008.4) der rechten Hand des Beschuldigten identifiziert (p. 223 und p. 225).