8 Auf zwei vom Gericht erhobenen Luftaufnahmen von Google Maps (p. 740 und 742) sind jeweils der Fundort der vier Plastiksäckchen (bezeichnet mit „I.________“) sowie der frühere resp. der jetzige Wohnort der Ehefrau des Beschuldigten markiert (bezeichnet mit „K.________“ resp. „L.________“). Vergleicht man die beiden Aufnahmen, ist zu erkennen, dass der Fundort der Drogen ziemlich genau in der Mitte zwischen dem früheren und dem jetzigen Wohnort der Ehefrau liegt.