8. Verletzung des rechtlichen Gehörs In der Berufungserklärung hält Rechtsanwalt B.________ dafür, das rechtliche Gehör des Beschuldigten sei mehrfach verletzt worden. Es sei nicht zulässig, die Anzahl Fragen an eine Zeugin zu beschränken. Daneben seien die Beweisanträge auf Übersetzung der Facebook-Nachrichten sowie die Auswertung des beim Beschuldigten anlässlich der Anhaltung sichergestellten Fingernagelschmutzes abgelehnt worden. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte Rechtsanwalt B.________ zudem aus, der Umstand, dass die Behörden den Fingernagelschmutz des Beschuldigten nicht ausgewertet hätten widerspreche Art.