6 7. Verletzung des Anklagegrundsatzes Rechtsanwalt B.________ machte geltend, die Anklageschrift reiche für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das AuG nicht aus. Art. 115 AuG könne gemäss Abs. 3 auch fahrlässig begangen werden. Die Anklageschrift äussere sich unzulässigerweise nicht zur Frage der Begehungsform. Ein blosser Hinweis auf die Gesetzesbestimmung würde jedenfalls nicht ausreichen. Dieser Auffassung der Verteidigung kann nicht gefolgt werden.