Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 28. Juni 2018 gutgeheissen (pag. 948 f.). Ebenfalls gutgeheissen wurde der Beweisantrag, es seien die sichergestellten Konversationen auf dem Facebook-Account des Beschuldigten zu übersetzen. Die Übersetzung wurde in Auftrag gegeben, die übersetzten Konversationen befinden sich nun in den Akten (pag. 980 ff.). Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg (pag. 1001 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1005 f.) eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte erneut zur Person und Sache einvernommen (pag.