2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte form- und fristgerecht Berufung an (pag. 841). Mit Schreiben vom 26. April 2018 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er ab sofort die Interessen des Beschuldigten als privater Verteidiger wahrt (pag. 849). Dementsprechend wurde die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt C.________ umgehend sistiert (pag. 853 f.). Mit seiner Berufungserklärung focht der Beschuldigte das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich an und verlangte, vom Vorwurf der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG sowie der Widerhandlung gegen das AuG freigesprochen zu werden (pag.