onssystem sowie die Notwendigkeit der Einholung der Zustimmung für die Löschung des DNA-Profils sowie für die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten. Mit Ergänzung des Urteilsdispositivs vom 9. März 2018 genehmigte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland die vom amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt C.________, eingereichte Kostennote und setzte sein amtliches Honorar auf insgesamt CHF 15‘716.05 fest.