2. Zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung zzgl. 5% Zins seit dem 5.2.2017 an die Straf- und Zivilklägerin 2 E.________. 3. Soweit die Schadenersatzforderungen betreffend werden die Zivilklagen der Strafund Zivilklägerinnen C.________ und E.________ auf den Zivilweg verwiesen. 4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzliche keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV.