Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 22.2.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: Das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, angeblich begangen am 13.9.2016 kurz nach 11:40 Uhr in I.________, zum Nachteil von J.________ infolge Rückzugs des Strafantrags ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: