den geltend (exkl. Nachbesprechung mit seinem Mandanten). Die Hauptverhandlung vom 1.2.2019 dauerte jedoch rund 6 Stunden. An der mündlichen Urteilseröffnung vom 14.2.2019 nahm Rechtsanwalt B.________ nicht persönlich teil, sondern er liess sich durch MLaw AG.________ vertreten. Für die Rechtspraktikantin kann lediglich der hälftige Stundenansatz geltend gemacht werden. Der geltend gemachte Aufwand ist mithin um eine weitere Stunde zu kürzen. Rechtsanwalt B.________ wird eine amtliche Entschädigung von CHF 10‘056.60 zugesprochen (40.42 Stunden Aufwand zum amtlichen Stundenansatz von CHF 200.00, vgl. Art. 1 EAV).