in vergleichbarem Ausmass vom Beschuldigten missbraucht wurden, hat er doch bei beiden Mädchen anale oder vaginale Penetrationsversuche unternommen und kam es in beiden Fällen zusätzlich zu Oralverkehr. Bezüglich den Auswirkungen für die Opfer kann sodann festgehalten werden, dass sich bei E.________ bereits erste Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bemerkbar gemacht haben, wie deren Vater G.________ an der Hauptverhandlung eindrücklich geschildert hat.