Bis er ca. 10 Jahre alt war, lebte der Beschuldigte in Kenia. Im Jahr 2004 folgte er seiner Mutter in die Schweiz. Die ersten Jahre ging er mit seiner Mutter jährlich im Sommer nach Kenia in die Ferien. Das letzte Mal war der Beschuldigte ca. im Jahr 2012 dort (pag. 211, Z. 513 ff.). Er hat teilweise telefonischen Kontakt zu seiner Verwandtschaft in Kenia (pag. 394) In der Schweiz hat der Beschuldigte nur seine Mutter und seine Halbschwester C.________ (pag. 13, Z. 37 f.), eines der Opfer im vorliegenden Verfahren. Zu seiner Mutter pflegt er ein schwieriges (vgl. pag. 160) bzw. loses Verhältnis (pag. 205, Z. 217).