Der Beschuldigte ist therapiebedürftig und er zeigte sich gegenüber Dr. med. S.________ betreffend die Behandlungsempfehlungen kooperativ und einsichtig (pag. 458). Zwar war der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21.2.2018 unsicher, ob eine Massnahme für junge Erwachsene das Richtige für ihn sei (pag. 786, Z. 1 ff.). Allerdings trat er am 7.1.2019 im Arxhof ein und gab an, er habe gut mit der Massnahme begonnen. Er scheint bei der Therapie sowie beim Tagesprogramm mitzumachen und sich bisher auf die Massnahme einlassen zu können (pag. 1181, Z. 29 ff.; pag. 1182, Z. 1 ff.).